Auf Initiative des SPD-Bundestagsabgeordneten für Spandau und Charlottenburg-Nord, Helmut Kleebank, hat der Deutsche Bundestag heute eine Gesetzesänderung beschlossen. Sie gibt dem Land Berlin entscheidenden Handlungsspielraum, um die Energiewende und den Klimaschutz erfolgreich und stadtverträglich zu gestalten.
Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Vereinfachung von Genehmigungen für erneuerbare Energien wird eine für Berlin entscheidende Frist verlängert: Das Land kann nun wieder mit anderen Bundesländern über die Anrechnung von Flächen für die Windenergie verhandeln.
Damit kann der Ausbau von Windkraftanalagen besser gesteuert werden. Die Hauptstadt stand unter erheblichem Druck, da sie gesetzlich verpflichtet ist, 0,5 Prozent ihrer Landesfläche für Windräder auszuweisen. Nach dem Auslaufen einer ersten Frist für den Flächentausch am 31. Mai 2024 drohte ein ungesteuerter Ausbau, denn: Nach bestehender Gesetzeslage wird die gesamte Landesfläche Berlins zu einem Vorranggebiet, sollte keine Ausweisung von konkreten Windenergiegebieten gelingen.
Auf Initiative von Helmut Kleebank wurde die Frist für den Abschluss von Staatsverträgen zum Flächentausch nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Darüber hinaus beschleunigt das Gesetz den Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit, indem es die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten mit vereinfachten Genehmigungsverfahren ermöglicht und so an eine ausgelaufene EU-Notfallverordnung anknüpft.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, Berlin den nötigen Handlungsspielraum für die Energiewende zurückzugeben“, so Helmut Kleebank. „So kann dieses zentrale Klimaschutzprojekt auch in einer Metropole wie Berlin gelingen. Mit der neuen Frist können wir unseren Beitrag leisten und gleichzeitig die Belange der Stadtentwicklung und der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. Das ist ein wichtiger Erfolg für eine vernünftige und vorausschauende Politik, die den Klimaschutz entschlossen voranbringt.“